Abgeschickt von Michael Kleiß am 29 Dezember, 2008 um 12:06:30
Welche Konsequenzen hat es denn für eine Baubehörde, wenn sie die in der Landesbauordnung vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen um mehrerer Wochen überschreitet? Kann es für den Bauherren positive Konsequenzen auf die Genehmigungsgebühren haben?
Danke im Voraus