Abgeschickt von vnvnative am 15 Dezember, 2008 um 23:54:16:
Antwort auf: Re: Baumbestand an Grundstücksgrenze von Werner Walter am 15 Dezember, 2008 um 10:57:35:
: Unser zukünftiger Nachbar möchte an unsere Bäume.
Na das würde ich doch dann erst einmal gelassen abwarten und mir die § 50 ff. des Nds NachbarrechrsG noch mal in Ruhe durchlesen. Klingt doch alles sehr human und vernünftig - v.a. § 54.