Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich


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Abgeschickt von Dirk am 30 November, 2008 um 15:04:36

Antwort auf: Re: nachträgliche Baugenehmigung im Außenbereich von Dirk Baumeister am 14 November, 2008 um 20:04:49:

: : Natürlich ist ohne Pläne eine konkrete Aussage nicht möglich, allerdings weiß ich als Laie leider nicht welche Pläne ich genau erstellen lassen muss und welche weiteren Nachweise zu erbringen sind (Brandschutz, Schallschutz, EnergieeinsparV etc??????????


: Dazu gibt es ja Planer und die Baubehörde ... dort können Sie herausfinden, was konkret erforderlich ist. Auch da hängt es vom Vorhaben und den konkreten Umständen und der Fragestellung ab, was wie erklärt und nachzuweisen ist. Zunächst geht es um Planungsrecht, also die generelle Zulässigkeit des Vorhabens, sodass Brandschutz, Schallschutz und EneEV usw. erstmal keine Rolle spielen für eine Bauvoranfrage. In einem Genehmigungsverfahren sind bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen diese Nachweise in der Regel auch erst zu Baubeginn erforderlich.

Hallo geschätze Forenmitglieder, habe nun gelesen, dass sich über Außenbereichserlass nur Umnutzugen nachträglich legalisieren lassen, die nach 2004 geschaffen wurden (Landwitschaft wurde schon vor 40 Jahren aufgegeben). Somit müsste der beschriebene Fall nicht mehr in 2008 eingereicht werden, zumindest hätte es keine genehmigungstechnischen Vorteile! Ist meine Ansicht korrekt???



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