Abgeschickt von vnvnative am 28 November, 2008 um 15:47:41:
Antwort auf: Re: Natürliche Geländehöhe von Archimo am 25 November, 2008 um 10:20:14:
Objektiv allgemein sinnvolle Manipulationen der Geländehöhe werden nach § 9 III BauO beurteilt.
Eine Nachbar*zustimmung* ist dafür nicht erforderlich, Nachb*beteiligung* (Fragen und anhören) reicht aus.
Wenn man es der Behörde leicht machen will:
a.) unaufgeforderter Verzicht auf Schadenersatz für den Fall einer Nachbarklage und/oder
b.) Behörde bitten, die Baugenehmigung erst dem Nachbarn und nach Ablauf der Klagefrist + Sicherheitszuschlag dem Bauherrn zuzustellen.
Wenn er klagt, bekommen Sie natürlich keine Genehmigung. Wenn er nicht klagt, können Sie beruhigt bauen. Nein sagen ist leicht und billig, klagen kostet Geld - da trennt sich schnell die Spreu vom Weizen.
Würde ich insgesamt eher mit Vorgesetzten als mit Sachbearbeitern besprechen.
Die Abtrennung des Bauantrags Garage ist sicher sinnvoll.