Abgeschickt von Kutti am 13 November, 2008 um 22:20:30
Wenn ein Verkäufer dem Käufer nicht darüber informiert, dass Grundwasser in den Keller eindringt ist dies bereits arglistige Täuschung? Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall gemacht?
Meine Schwägerin fällt zur Zeit von einer Schimmelwohnung in die nächste. Ich würde ihr hier gerne weiterhelfen um Sie zu motivieren einen Anwalt aufzusuchen.
Danke