Abgeschickt von Katia Schumann am 05 November, 2008 um 18:14:56
Hallo!
Welche Möglichkeiten hat der Auftraggeber wenn der Auftragnehmer ohne Grund eine unerklärliche Bauverzögerung, auch die bereits geltende Fertigstellung nicht einhält.
Hat der Bauvertrag weiterhin Gültigkeit nach dem Datum der Fertigstellung?
Vielen Dank!
Katia