Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Oktober, 2008 um 19:07:20
Antwort auf: Ermittlung der GFZ von Tobias Hanf am 24 Oktober, 2008 um 07:18:10:
: Sind bei der Ermittlung der GFZ die Flächen von Nebengebäuden (Schuppen, Scheune) mit einzubeziehen?
: Konkret habe ich 3 Schuppen auf dem Grundstück.
: Schuppen 1 3,6 x 4,1 m
: Schuppen 2 3,6 x 4,5 m
: Schuppen 3 3,5 x 6,1 m (angebaut an Schuppen 2).
: Hängt es auch davon ab, ob sie nach Landesrecht genehmigungspflichtig sind?
: Wie ist es mit der Ermittlung der GRZ?
: Vielen Dank.
... hängt bei beidem davon ab, um welches Bundesland es sich handelt und welche Version der BauNVO gilt. Die Genehmigungspflicht ist in der Regel unerheblich.