Abgeschickt von H.P. am 09 Maerz, 2005 um 20:16:22:
Antwort auf: Garage zählt nicht zur Grundfläche/Geschoßfläche? von Achim am 09 Maerz, 2005 um 14:09:28:
Garagen werden zumindest bei der Ermittlung von Geschossflächenzahlen und Baumassenzahlen nicht angerechnet, sofern sich aus dem Bebauungsplan nichts anderes ergibt. Im Rahmen der zulässigen Grundfläche gehören Garagen zu den baulichen Anlagen, die in dem höchstens 50% betragenden Überschreitungsbereich errichtet werden können. Besondere Überschreitungen der zulässigen Grundfläche durch Garagen sind in § 21a (3) BauNVO geregelt. Ebenso in der BauNVO geregelt ist die Zahl der zulässigen Garagen in den verschiedenen Baugebieten (§ 12 BauNVO.)
Siehe auch S. 65 in der Mitte unten im folgenden Info-Material:
http://www.dach-zentrum.de/lernende/artikel/aufsattelung/files/aufsattelung.pdf
Garagen werden also bei der Ermittlung von Geschossflächenzahlen nicht gerechnet. Ob das aber auch bei Grundflächenberechnung
für Staffelgeschosse gilt, kann ich nicht sagen.
Dazu bräuchte man wohl eine Kommentar zur Bauordnung.....Aber eine interessante Frage!