Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 16:08:03
Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 15:04:04:
: @Bauassesor,
: das steht so in den Notarunterlagen und ist eine Verordnung des Bauaufsichtsamtes.
: (laut B-Plan) Demnach kann nicht eine einzelne Doppelhaushälfte hochgezogen werden.
: Grüße A.Feldgen
... na, ob das mal zulässig ist ... ???