Abgeschickt von Markus Reinartz am 05 Oktober, 2008 um 15:36:14
Antwort auf: Wozu? von vnvnative am 24 September, 2008 um 13:24:30:
: Öffentlich-rechtlich Vorschriften wüßte ich nicht.
: Kann aber gut sein, dass sie Frage zu kurz gestellt ist, und deshalv auf den Vorgänger auch schon niemand antworten mochte.
NEIN
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich
Handy: 0170 2940 223
E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de
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