Rechtsschutz bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Hildegard Hinsching am 04 Oktober, 2008 um 22:52:49

Mich interessiert folgende Frage: Erwerbe ich Hauseigentum oder eine Eigentumswohnung gehe ich davon aus, dass nach einigen Jahren keine verdeckten Mängel bemerkbar werden, zumal wenn der Kaufvertrag sowie Gutachten eine Garantie dafür geben. Wenn nun nach der Garantiefrist totzdem verdeckte Mängel auftreten, was dann? Kann der Verkäufer bzw. der Bauherr dafür zur Rechenschaft gezogen werden??
H. Hinsching



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