Abgeschickt von K.D. am 23 September, 2008 um 14:29:12
Antwort auf: Baurechtliche Frage von SvBo am 23 September, 2008 um 12:10:40:
: Ich hoffe hier gibt es ein paar kluge Köpfe die gut mit §-jonglieren können.
: Der Fall (ohne Geltung der VOB/B!)
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: Der Bauherr B lässt sein Wohnhaus mit einem Dachgeschoss aufstocken. Dabei verwendet der Dachdecker U neue Ziegel. Nach der Abnahme regnet es durch das Dach hindurch. Nehmen Sie an, B fordert U auf, binnen einer Woche nachzubessern. U, der sein Unternehmen alleine betreibt, meldet sich aus dem Krankenhaus; er hat sich ein Beinbruch zugezogen und wird frühestens in fünf Wochen wieder arbeitsfähig sein. Nach einer Woche will B das Dach auf Kosten des U durch einen anderen reparieren lassen und verlangt von U einen Vorschuss.
: Zu Recht?
: Und welche gesetzlichen Vorschriften kommen zur Geltung?
Antwort: Klingt nach Seminaraufgabe .... bitte selber überlegen. Forumregeln beachten!!!!