Abgeschickt von vnvnative am 19 September, 2008 um 10:48:45:
Antwort auf: Grundflächenzahl von Peter Becker am 15 September, 2008 um 12:05:38:
Mit den hier gelieferten Sachverhaltsteilen m.E. nicht, da die GRZ keine drittschützende Norm ist, auf deren Einhaltung Sie einen Anspruch hätten.
Relevant sind evtl. Höhe, Lärm (Lange Öffnungszeiten), Abstandflächen etc.