Abgeschickt von P. Lahm;-) am 08 September, 2008 um 09:39:48:
Antwort auf: Re: Übermäßige Nutzung öffentlicher Weg - private Haftung?? von Meiering am 06 September, 2008 um 09:23:39:
Die wichtigste Frage bleibt:
Hat der Bauunternehmer den Weg (nur) ordnungsgemäß benutzt oder auch darüber hinaus.
Ordnungsgemäß ist, wenn er
- alle Regeln der StVO beachtet
- alle Verkehrszeichen beachtet (Durchfahrtsverbot? zu breit für den Weg?) und
- auch sonst nicht gegen Vorschriften verstoßen hat.
§ 14, § 14 a, 22 StrWG
landwirtschaftlich = "Anlieger frei"?