Abgeschickt von P.Lahm;-) am 03 September, 2008 um 14:56:41:
Antwort auf: Efeu an der Hausfassade verursacht Bauschäden von Kurt Nouasseur am 01 September, 2008 um 16:13:11:
Die Frage ist deshalb schwieriger als sie klingt, weil der wilde Wein ja nicht von einem Moment auf den anderen an Ihre Wand gesprungen ist, sondern während sie über Wochen/Monate/Jahre zugesehen haben, ohne sich dagegen zu wehren. Ersatzansprüche, die Ihnen vorschweben, könnten daher wegen Verwirkung oder Verjährung erloschen sein.