Abgeschickt von D.K. am 26 August, 2004 um 22:42:09
Antwort auf: Abweichungsbescheid n. § 73 BauO NRW wegen Dachneigung von 7% von Sabine am 12 August, 2004 um 21:01:26:
: Ich habe einen Abweichungsbescheid nach § 73 BauO NRW bekommen, weil die Dachneigung vom Bebauungsplan um 2% abweicht und damit gleichzeitig einen saftigen Gebührenbescheid über 400 €.
: Vorab war seitens der Gemeinde bereits eine Gebühr erhoben worden über die Befreiung vom Bebauungsplan, weil das Bauamt hier eine entsprechende Anfrage gestellt hatte.
: Kann mir jemand sagen, ob der Erlaß des Abweichungsbescheides und insbesondere die Festsetzung der Gebühr von 400 € rechtens ist.
Das erscheint mir echt teuer. Bei etwa 67 €/H würde das einen Zeitaufwand von ca. 7 h bedeuten. Habe aber leider keine Gebührenordnung von NRW.
Die Gemeinde darf für die Befreiung aber auf keinen Fall Geld nehmen.