Re: Nutzungsänderung Aussiedlerhof Bayern


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 August, 2008 um 00:23:09:

Antwort auf: Nutzungsänderung Aussiedlerhof Bayern von Udo Halbig am 25 August, 2008 um 21:10:22:

Das kommt drauf an, ob es schon ein Planungsrecht (B-Plan, ggf. Innenbereich nach § 34 BauGB) gibt oder ob es sich um einen Außenbereich handelt.

Falls Außenbereich, dann wohl nicht, da eine gewerbliche Nutzung nicht privilegiert ist gem. § 35 BauGB. Aber dann wäre u.U. die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich, die eine gewerbliche Nutzung ermöglicht.

Wenn Innenbereich nach § 34 BauGB, dann ist entscheidend, ob eine gewerbliche Nutzung im Umfeld vorhanden ist, so dass sich die neue gewerbliche Nutzung auch einfüge (da spielen noch weiter Faktoren eine Rolle, aber wenn kein Gewerbe im Umfeld ist, dann war's das schon).

Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, dann ist natürlich die erste Frage, was der regelt. Ggf. ist eine gewerbliche Nutzung bereits zulässig, ansonsten ist ein Planänderungsverfahren erforderlich.

Das soweit auf die Schnelle - ausführliche Informationen gibt Ihnen Ihr zuständiges Planungsamt sowie Ihr Architekt.


: Ist es möglich, für einen Aussiedlerhof, der bisher nur landwirtschaftlich genutzt war, eine Nutzungsänderung für ein anderes Gewerbe zu erlangen?
: Spielt die Entfernung zum Ortsschild oder zum ersten Haus im Ort eine Rolle?





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