Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich


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Abgeschickt von Franzi am 22 August, 2008 um 13:58:24

Wer weiß in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen an genehmigten (1970 DDR Gebiet)Wochenendhäusern zulässig sind. Geplant ist z.Bsp. Abbrruch alter Holzverschalung (Außenhaut)und Ersatz mit gleicher Struktur und Material.
Sanierung Dach -Abbruch Dachschalung und Dachpappe (verschlissen)und gleichartige Neueindeckung. Alle Maßnahmen sollen ohne räumliche Veränderungen des ursprünglichen Baukörpers durchgeführt werden. Die örtliche Bauverwaltung und Bauaufsichtsbehörde behauptet daß derartige Maßnahmen unzulässig sind.Da es sich meiner Meinung nach um reine Werterhaltung von
Privateigentum handelt, halte ich diese Aussage für falsch. In § 35 des Baugesetzbuches finde ich zu diesen Maßnahmen auch keine Aussagen. Wer kann mir Hinweise , möglichst mit Verweis auf Gesetzlichkeiten oder Fallbeispiele, zu diesem Thema geben.





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