Abgeschickt von Daniel Batz am 26 Juli, 2008 um 16:00:25
Nach der BauNVO §19 wird für die Berechnung der Grundflächenzahl der Anteil des Baugrundstücks berücksichtigt, der von baulichen Anlagen überdeckt wird.
Wird dabei auch die Fläche von auskragenden/überstehenden Gebäudeteile in den Obergeschossen mitberechnet, oder ist nur die Grundfläche des Erdgeschosses eines Gebäudes maßgebend?