Abgeschickt von Peter am 21 Juli, 2008 um 12:50:25
Hallo zusammen,
welche maximale Höhe darf eine auf der Grundstücksgrenze errichtete, massive Mauer (Kalksandstein) in NRW haben, wenn das Grundstück von Nachbar A einen Höhenunterschied von ca. 60 cm zu dem des Nachbarn B hat? Gibt es eine Einheitshöhe oder wird die entsprechende Differenz abgezogen?
Vielen Dank und Gruss, Peter