Re: Wasserschaden durch Hausbau auf Nachbargrundstück


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2008 um 19:29:45

Antwort auf: Wasserschaden durch Hausbau auf Nachbargrundstück von Anja am 18 Juli, 2008 um 18:46:53:

: Problem: Hanglage. Zwei Grundstücke hintereinander. Auf dem oberen wird ein neues Haus gebaut. Mit Sickergrube, da der Gemeinde eine Pumpe in die darüber gelegende Kanalisation zu teuer ist. Die Sickergrube fängt das Wasser nicht auf. Die zwischen beiden Grundstücken liegende Mauer ist bereits total feucht. Bei Regen schießt das Wasser ungehindert mit Bauschlamm an die Hausmauer des darunter liegenden Grundstückes. Wer trägt den Schaden? Wer kann zur Verantwortung gezogen werden? Der Bauträger und / oder die Gemeinde.

Wer will denn einen Schaden bei wem anmelden?
Der Nachbar, dessen Wand durchfeuchtet ist, wird sich an den Nachbarn wenden, von dem das Wasser kommt und damit den Schaden an der Wand verursacht. Der Eigentümer der Sickergrube wird sich wohl an denjenigen wenden müssen, der die Sickergrube dimensioniert hat. Unter Umständen hat ja auch der Unternehmer die Dimensionierung der Sickergrube ignoriert und in der Ausführung einen Fehler gemacht. Dann müsste der Unternehmer gegenüber seinem Auftraggeber haften (i. d. R. fünf Jahre nach BGB) und seine Ausführung korrigieren.




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