Abgeschickt von P. Lahm am 27 Juni, 2008 um 09:59:33:
Antwort auf: Anlegen einer Terrasse im Landschaftsschutzbebiet von Jochen am 21 Juni, 2008 um 20:30:28:
Genauso, denn die Terrasse ist i.d.R. eine bauliche Anlage und landschaftsrechtlich relevant.
Umwandlung Wiese in Garten ist übrigens sehr wohl auch ein landschaftsrechtliches Thema.