Abgeschickt von K.D. am 26 Juni, 2008 um 15:16:59
Antwort auf: Einfriedungen von TB am 20 Juni, 2008 um 18:06:09:
: Hallo,
: ich habe eine Frage zur Art der Einfriedungen. An das Grundstück meines Nachbarn grenzt mein Stellplatz bzw. befestigte Fläche. Die Fläche ist ca. 9 m x 3,5 m, wovon 5 m unter dem Carport liegen. Im Bereich davor verläuft eine Hecke des Nachbarn, die er leider nicht pflegt.
: Frage: Ist es überhaupt erlaubt, diesen Bereich mit einer Hecke einzufrieden?
: Mein Stellplatz wurde im Bauantragsverfahren genehmigt.
: Die Hecke stellt eine ständige Belastung dar, da es sich um eine Buchenhecke handelt, deren Laub sich vor unserer Nebeneingangstür sammelt.
: Kann ich die Pflege verlangen oder habe ich die Möglichkeit meine Einfriedung so zu gestalten (Länge oder Höhe), dass ich nicht mehr beeinträchtigt werde.
: Danke für jeden konstruktiven Beitrag!
: TB
Antwort:
Bitte in das Nachbarschaftsgesetz Ihres Bundeslandes schauen....