Abgeschickt von Martin Armbruster am 24 Juni, 2008 um 23:38:49
: Hallo Zusammen,
: vielleicht kann jemand Auskunft geben wenn folgendes
: Vorhaben umgesetzt werden sollte.
: Eine Flachdachgarage ca. 3m hoch und 7x7m im Grundriss ist auf der einen Seite an ein Einfamilienhaus angebaut und auf der gegenüberliegenden Seite genau auf der Grundstücksgrenze.
: Auf diese Garage soll ein Saunahaus aufgesetzt werden
: mit ca. 3x3m, und ist dann über das Obergeschoss des Hauses zugänglich.
: Der Statiker sieht hierfür keine bedenken.
: Was würde denn das Baurecht dazu meinen?
: Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
: Tschüss