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Abgeschickt von Nadie am 09 Juni, 2008 um 11:05:39:

Antwort auf: Lichtdom, Licht-Dom von Hanne-Lisa Richter am 08 Juni, 2008 um 23:53:06:

Miteigentuemer? Geht es um Wohnungseigentum? Dann sollten Sie das vielleicht dazuschreiben - und ggf. in ihrer Teilungserklaerung nachsehen, ob die Dachhaut (wie fast immer) Gemeinschaftseigentum ist, so dass Aenderungen zustimmungsbeduerftig waeren.

Oder handelt es sich um "normales" Miteigentum, das immer gemeinschaftlich verwaltet wird, also immer Zustimmung braucht.
Dass Sie mit Miteigentum nicht die Alleineigentuemer angrenzender Grundstuecke meinen, unterstelle ich einfach mal...



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