Re: Unfall


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Abgeschickt von Gast am 23 Oktober, 2003 um 20:42:41:

Antwort auf: Baustellenbesichtigung ging schief von Erhard am 23 Oktober, 2003 um 12:18:10:

Unterlassen Ingenieure oder Maurermeister die Überwachung einer Gefahrenquelle auf einer Baustelle, für die sie die örtliche Bauaufsicht übernommen haben, können sie sich ggf. wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung strafbar machen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Stellen Sie Strafanzeige und warten Sie, ohne die Sache verjähren zu lassen, auf das Ergebnis des kostenlosen Strafverfahrens. Gute Besserung falls noch nicht wieder fit!



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