Re: Bauträger baut abweichend von der Baugenehmigung


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Abgeschickt von Bolanger am 16 Mai, 2008 um 19:37:33:

Antwort auf: Bauträger baut abweichend von der Baugenehmigung von C. Wittig am 16 Mai, 2008 um 14:08:47:

Sie haben natürlich ein Anrecht darauf, das Haus, das Sie bestellt haben, zu erhalten. Wenn Ihnen durch Abweichungen einfach nachweisbare finanziele Nachteile entstehen, dann verrechnen Sie das mit dem Bauträger. Ggf, müssen Sie aber erst die volle Summe zahlen und können dann die Mehrkosten wieder zurückfordern.

Auf der anderen Seite.... wenn ansonsten alles gut mit dem BT klappt, dann würde ich ihn freundlich auf die entstandenen Mehrkosten hinweisen, diese aber erstmal selbst zahlen. Sie fahren unterm Strich wesentlich besser, wenn Sie 1500 mehr zahlen, dafür aber ordentliche Arbeit bekommen als wenn Sie den Bauträger in die Enge treiben. Oder verhandeln Sie doch mit ihm, dass er einen anderen gegenwert von 1500 EUR erbringt. Ich denke schon, dass er sich darauf einlässt und ale sind glücklich.

Gruß,

Bolanger

: Hallo,

: wer kann uns helfen? Unser Bauträger verlegte die Entwässerungsleitung abweichend vom Entwässerungsplan um Kosten zu sparen. Da der Anschluss in Eigenleistung geschehen sollte, ist nun aufgefallen das hier nicht nach den Plänen gearbeitet wurde. Nun sind Mehrkosten in Höhe von 1500 Euro entstanden. Diese fordern wir von dem Bauträger zurück, bzw. diesen Betrag haben wir einbehalten. Wer ist hier im Recht? Wäre dankbar für eine Antwort.





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