Genehmigungsgebühr im Sonderbau


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Abgeschickt von Jackson am 11 Maerz, 2008 um 14:12:34

Hallo,
gem. Art. 62 Abs.3 Satz 3 BayBo besteht die Wahlmöglichkeit, den Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen oder durch die Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen.
FRAGE: Verringert sich die Genehmigungsgebühr, wenn der Brandschutznachweis durch den PrüfSV geprüft wird?

Danke J.



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