Abgeschickt von Jackson am 11 Maerz, 2008 um 14:12:34
Hallo,
gem. Art. 62 Abs.3 Satz 3 BayBo besteht die Wahlmöglichkeit, den Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen oder durch die Bauaufsichtsbehörde prüfen zu lassen.
FRAGE: Verringert sich die Genehmigungsgebühr, wenn der Brandschutznachweis durch den PrüfSV geprüft wird?
Danke J.