Re: Dachüberstand Grenzbebauung


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Abgeschickt von Bauassessor am 06 Maerz, 2008 um 10:21:04:

Antwort auf: Dachüberstand Grenzbebauung von Hilde am 05 Maerz, 2008 um 15:14:17:

Meines Wissens nicht, da Bestandsschutz keine enteignende Wirkung haben darf. Es handelt sich hierbei um einen (privaten) Eingriff in Ihre Eigentumsrechte - das dürfte sich nicht mit Art. 14 GG decken. Hat ja auch nichts mit Sozialpflichtigkeit des Eigentums zu tun.

Bin aber leider kein Experte auf dem Gebiet - zur Not sollten Sie anwaltliche Hilfe hinzuziehen.


: Hallo,
: Folgender Fall. Grundstück in Baden-Württemberg, LKr Karlsruhe. Es soll ein Neubau errichtet werden. Auf dem Nachbargrundstück steht eine sehr alte Scheune, die auf die Grenze gebaut ist und deren Dachüberstand in das Grundstück ragt.
: Auf die Aufforderung den Dachüberstand im Bereich des zuküntigen Neubaus auf eine Länge von ca. 4m zu entfernen, erhielt ich die Antwort dies fiele unter Bestandsschutz (weil schon mind. 20 Jahre so) und deshalb habe ich kein Recht das zu fordern. Das Grundstück wurde von uns erst vor wenigen Jahren gekauft.
: Ist die Meinung des Nachbarn korrekt?
: Danke für Eure Meinungen.
: Gruß,
: Hilde





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