Re: Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte


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Abgeschickt von K.D. am 04 Januar, 2008 um 11:20:12

Antwort auf: Re: Dachneueindeckung darf ich zurückbauen da keine Zahlung erfolgte von Dirk Baumeister am 28 Dezember, 2007 um 16:58:18:

: : Wir haben ein Dach neu gedeckt ca.250 m2 inkl. der
: : Blechnerarbeiten und den einbau von 7 Veluxfenstern.
: : Leistung ist mängelfrei ausgeführt.

: : Auftraggeber zahlt aber nicht darf ich meine Leistung
: : zurückbauen.

Antwort: Das geht wohl nicht so einfach: Siehe § 946 BGB i.V. m. 951 (1) BGB.
Inwieweit eine Klausel zum Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung beim Einbau in/auf ein Gebäude und damit Grundstück (also keine bewegliche Sache) wirksam ist, ist fraglich:
Wie hat Herr Baumeister geschrieben:
: ... bitte befragen Sie Ihren Anwalt und prüfen Sie Ihre Vertragsgrundlagen ...





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