Wer zahlt Gutachterkosten?


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Abgeschickt von Johanna W. am 10 Dezember, 2007 um 16:07:48

Hallo,
ein Häuslebauer stellt nach Abnahme gravierende Mängel am Dachstuhl und Trockenbau fest. Der Bauträger ist zur Nachbesserung bereit, hat aber noch keine konkreten Vorschläge über das Vorgehen unterbreitet. Kann der Häuslebauer einen SV auf Kosten des Schadensverursachers einschalten, um herauszufinden, was und wie nachgebessert werden muss? Wären die vom SV vorgeschlagenen Maßnahmen für den Bauträger dann bindend? Denn vielleicht wird er ja nur so nachbessern wollen, dass er über die Gewährleistungszeit ohne Schaden hinauskommt.

Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
MfG

Johanna




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