Abgeschickt von Erich Bauer am 08 Dezember, 2007 um 17:03:43
Antwort auf: Grenze eines Bebaungsplanes von Emilia am 08 Dezember, 2007 um 15:44:59:
Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes gelten nur innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist übrigens selbst eine Festsetzung des Bebauungsplanes (§ 9 Abs.7 Baugesetzbuch). Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs muss nicht mit einer Grundstücksgrenze zusammenfallen. Für den Grundstücksteil außerhalb des Bebauungsplanes gilt dann § 34 oder § 35 Baugesetzbuch.