18 m Hofeinfahrt! Genehmigung des Nachbarn


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Abgeschickt von Isabell Lehmann am 05 Dezember, 2007 um 21:41:29

Wir sind jetzt gerade fertig um der Planung unseres Hauses. Nun wurden wir darauf hingewiesen, das wir uns eine "Genehmigung" von unserem neuen Nachbarn brauchen. Da unsere Hofauffahrt rund 18 m lang ist und an der Südseite des Nachbargrundstückes liegt, also dort wo er seinen Garten hat. Das Nachbarschaftsgesetz würde dieses regeln, ist dem so, denn ich kann keinerlei Infos finden?!

Vielen Dank



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