Abgeschickt von K.D. am 21 November, 2007 um 07:09:12
Antwort auf: Wohnraum im Keller? von spangenberger am 19 November, 2007 um 10:29:37:
: Der Verkäufer einer Immobilie gibt Kellerräume als Wohnraum an. Die Räume haben eine Höhe von 2,20m und Fenster vor denen die Erde abgeböscht wurde.
: Im Bauplan sind diese Räume aber als Keller / Büro gekennzeichnet.
: Meiner Meinung nach sind dies "offiziell" keine Wohnräume und sollten auch so für den Kaufpreis nicht bewertet werden. Der Verkäufer sieht dies Naturgemäss anders.
: Gibt es eine rechtlich verbindliche Definition WAS in diesem Fall als Wohnraum zu definieren ist und was nicht?
: Vielen Dank,
: Josef Spangenberger
Antwort:
Die Räume sind dann Wohnräume, wenn sie für Wohnzwecke genehmigt wurden. Also Baugenehmigung mit den genehmigten Plänen einsehen.