Re: Gewährleistung laut VOB


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Peter Hormann am 08 Juni, 2004 um 12:06:11

Antwort auf: Gewährleistung laut VOB von Drescher Iris am 08 Juni, 2004 um 09:22:19:

Vorrangig ist die Vereinbarung im Bauvertrag. Handelt es sich jedoch um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauunternehmers, spricht viel dafür, dass diese unwirksam sind, weil die gesetzliche Verjährungsfrist 5 Jahre beträgt. Ich empfehle, ggf. einen Rechtsanwalt, der auf Baurecht spezialisiert ist, mit der Prüfung zu beauftragen.

Mit der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist zu laufen. Das Abnahmeprotokoll braucht aber nur unterschrieben werden, wenn lediglich unwesentliche Mängel vorhanden sind. Bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme bis zur Beseitigung der Mängel verweigert werden. Die Verjährungsfrist beginnt dann nicht.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
.baurecht.de ]