Landesbauordnung Bayern, Zusatzgebäude


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Abgeschickt von Hans-Peter am 03 November, 2007 um 12:48:06

Hallo, wir haben ein kleines greistehendes Haus mit Garten gekauft, Anbauten dürfen nichT vorgenommen werden, weil kein weiterer Stellplatz eingerichtet werden kann. In Callwey, Das Haus, Beate Bühl von 2005 lese ich nun:

"Je nach Länderbauordung und Größe sind Zusatzgebäude genehmigungsfrei, in Bayern beispielsweise bis 75 qm Rauminhalt."

Könnte ich mir also einen kleinen Büroblock aus Holz mit 8 qm Grundfläche in den Garten setzen? Völlig getrennt vom Haus, statt eines Schuppens, der seit Jahren dort steht?

Ich finde nichts im Netz und hier gibt es auch keinen Eintrag zu Zusatzgebäude.

Grüße Hans-Peter



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