Re: Umwandlung Waschküche in Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 28 Oktober, 2007 um 18:49:32

Antwort auf: Umwandlung Waschküche in Wohnraum von Anja am 28 Oktober, 2007 um 15:22:29:

: Unser Miteigentümer hat ohne unsere Zustimmung seine im Sondereigentum befindliche Waschküche in Wohnraum umgewandelt und zusätzlich ein Fenster ohne Zustimmung zugemauert.
: Gerne würden wir wissen, welche Bedingungen an eine Umwandlung von Kellerräumen oder Waschküchen in Wohnraum erfüllt sein müssen (NRW) und welche Nachteile sich für uns daraus ergeben können. Unser Miteigentümer (Zweifamilienhaus) will seine bisher selbst genutzte Eigentumswohnung nun vermieten und möchte nun nachträglich unsere Zustimmung, die wir jedoch ohne vorherige rechtliche und bauliche Absicherung nicht erteilen wollen.
: Hat vielleicht jemand in diesem Bereich Erfahrung - auch ob sich so etwas in der Teilung auswirkt...?
: Über Antworten würden wir uns freuen.
: MfG
: Holger und Anja

Für eine solche Umwandlung wäre voraussichtlich eine Nutzungsänderung erforderlich, die beim Bauamt zu beantragen ist. Inwieweit im Rahmen der Teilungserklärung Vereinbarungen zur Zustimmung von baulichen Veränderung getroffen wurden müsste dort nachgelesen werden. Bei einer Vermietung von Räumen mit nicht genehmigter Nutzung können eine Reihe rechtliche Nachteile entstehen.

siehe hierzu:
http://nrw-baurecht.de/schwarzbau-und-die-folgen-t140.html
http://nrw-baurecht.de/schwarzbauten-was-macht-die-behoerde-t168.html



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