Abgeschickt von hammerl franz am 27 Oktober, 2007 um 21:10:46:
Antwort auf: Re: beweispflicht gezahlte anliegerkosten (vorabzahlungen) von Erich Bauer am 27 Oktober, 2007 um 18:00:33:
ich habe das grundstück am1.juli 2000 gekauft: Im Zitat dürfte bei "zeitpunkt erschließungsmaßnahmen" das entscheidende Verb fehlen. Bitte genau zitieren.
: Aber ggf. kommt es darauf garnicht an. Wenn jetzt erst ein Aus- und Umbau erfolgen soll, damit also noch nicht begonnen wurde, dürften kaum Vorausleistungen auf einen Straßenbaubeitrag verlangt worden sein.