Re: Sanierung


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Abgeschickt von K.D. am 26 Oktober, 2007 um 07:06:44

Antwort auf: Re: Sanierung von Dirk Baumeister am 19 Oktober, 2007 um 20:49:17:

: : ein altes bereits vorhandenes Gebäude soll saniert und ein Unterstand für Traktoren und andere Geräte soll dort angebaut werden(d.h. die Rückwand wäre vom alten, d.h. sanierten Gebäude und zwei Seitenwände vom Unterstand werden neu gebaut. Brauche ich dafür eine Genehmigung (Land Sachsen-Anhalt)und muss ich das neu vermessen lassen

:
: ... selbstverständlich!


Antwort:
Wenn Sie richtiger Landwirt sind (also kein Hobbybauer oder Traktorenliebhaber) sollten Sie mal mit der Bauaufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen. Mit der BauO LSA-2005 sind für Landwirte, Gartenbaubetriebe und gewerbliche Tierhalter einige Gebäude verfahrensfrei bzw. bedürfen nur der Anzeige bei der Gemeinde.
Vergl. § 60 Abs. 1 Nr. 1 b.), c.) und d. BauO LSA

Das ist aber abhängig von den Abmessungen des vorh. Gebäudes und dem geplanten Anbau.
Sie müssen dann aber trotzdem alle Vorschriften einhalten, also Abstandflächen, Gebäudeeinmessung nach Fertigstellung usw.

Ansonsten gilt die Aussage von Herrn Baumeister.




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