Re: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Oktober, 2007 um 01:13:31

Antwort auf: Re: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von LPRINK am 19 Oktober, 2007 um 21:19:59:

: A: nach bayrischem Baurecht sind Grenzbauten (Garagen, Tiefgaragenrampen) bis zu einer Länge von 8 m und einer Durchschnittshöhe von 3 m zulässig. Die Baubehörde kann bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen (ausreichende Besonnung, Belüftung auf dem Nachbargrundstück vorhanden) diese Vorgaben überschreiten.

Ach, und das geht, ohne den in seinen nachbarschützenden Rechten beeinträchtigten Nachbarn zu hören und seine Zustimmung einzuholen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]