Re: Nachbarrecht Baden Württemberg Grenzwand,Abriss Nachbargebäude,wer trägt Kosten für den Aussenputz ?


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Abgeschickt von julenana am 11 Oktober, 2007 um 18:30:21

Antwort auf: Nachbarrecht Baden Württemberg Grenzwand,Abriss Nachbargebäude,wer trägt Kosten für den Aussenputz ? von Karl-Heinz Waizenegger am 22 August, 2007 um 15:18:38:

hallo

wir haben gerade inetwa das selbe problem, nur dass uns eine gedämmte außenwand fehlt!!! unser haus ist bj 1911 und wurde in der kriegszeit so umgebaut, dass 2 wohnungen draus wurden. das rechte 2/3 gehört uns das linke 1/3 hat einen neuen besitzer. der grundriss ist ziemlich kompliziert zu verstehen (jedenfalls in anderen foren!!!), deshalb versuche ich mal zu erklären:
1911 als ein bauernhaus im damals typischen fachwerkstil im keller mit schweinestall erbaut (12meterfront;9meter ins grunstück hinein). im krieg, oder kurz danach wurden am treppenaufgang, welcher bis unter das dach geht, einfach spanplatten hoch-?(gemauert?, gezimmert?), so
dass 1/3 und 2/3 wohnfläche entstanden.
es gab dann auch 2 grundbücher.

der neue besitzer des 1/3 lässt nun abreißen und wir haben jetzt lediglich die spanplatten als außenwand!!!
das vermeindliche abrissunternehmen (2 personen mir kettensäge und vorschlaghammer) wie auch der architekt, sagten uns nun wir müssten die kosten für die außenmauer tragen!!!

wer kann uns helfen?



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