Schächte entgegen Bauplänen, Bestandsschutz???


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Abgeschickt von Immoopfer am 07 Oktober, 2007 um 16:19:23

Nach dem Kauf einer Eigentumswohnung hat sich herausgestellt, daß eine große deutsche Versicherung entgegen den genehmigten Bauplänen gebaut hat, und ein baurechtlicher genehmigungspflichtiger Lüftungs-und Leitungsversorgungsschacht nicht den technischen Regeln entspricht. Dieser verläuft im 3.OG nicht mehr senkrecht, sondern ca. 2 mm unterhalb der regulären Decke mit einer Rigippsplatte abgedeckt waagerecht weiter und wird im Geschoß darüber an anderer Stelle neu wieder senkrecht fortgeführt.
Dies hatte schon zur Folge, daß Abluft der Lüftungsanlage sogar über einen längeren Zeitraum in meine Wohnung eingeleitet worden ist und dadurch unbewohnbar war, und ich aus diesem Grund den Zustand entsprechend der Baugenehmigung hergestellt haben möchte, da dort korrekt eine senkrechte Führung eingeplant war.
Die anderen Eigentümer möchten dies jedoch nicht; die Bauaufsicht ist keine Hilfe, sie vertuscht, weil sie dies mangelfrei abgenommen hatte; auch die vorgesetzte Behörde - Finanzministerium - war nicht hilfsbereit.
Kennt jemand ähnliche Probleme und vielleicht sogar Urteile dazu, ob die andern auf Bestandschutz bestehen können und ich deshalb das nachsehen habe?
Für Ihre Unterstützung bin ich ausgesprochen dankbar.

Eines der ca. 300 000 Immoopfer (geschätzt, oder waren es mehr 1 000 000?)



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