Abstandsflächen


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Abgeschickt von Oli am 24 September, 2007 um 15:31:27

Hallo,

ich plane eine Erweiterung meines Reihenendhauses. Das Haus steht 5,8 Meter von der Grundstücksfläche entfernt von einem Privatweg, bei dem ich Miteigentümer bin. Nun plane ich einen Anbau von ca. 3,8 Metern Breite. Bei öffentlichen Flächen kann ich die Hälfte der öffentlichen Fläche mit in die Abstandsflächenberechnung nehmen. Weiß irgendjemand ob das bei einem Privatweg in Hessen auch zulässig ist? In Rheinland-Pfalz wäre es möglich.. Und wenn ja, wo die dazugehörige Rechtsquelle ist.

Danke, Oli



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