Nachbar / Baugenehmigung


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Abgeschickt von Mo am 19 September, 2007 um 22:19:44

Hallo, wenn der Nachbar X eine Baugenehmigung erhält, aber keine direkte Zufahrt für das neuzubauende Gebäude besteht, sondern das Grundstück nur über einen Weg zu erreichen ist welcher nur ein Fußweg sowie ein Anliegerweg für das nebenstehende Haus Y ist, welcher am gesamten Grundstück des Hauses Y vorbeiführt,ist Herr Y irgendwie rechlich befugt, etwas einzuwenden um eventuell bevorstehende Kosten (für eine neue Straße) von ihm abzuwenden?



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