wegerecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Friederike Raab am 06 September, 2007 um 20:29:08

Guten Abend,
ich möchte folgenden Fall konstruieren:
Man kauft sich ein Haus, im Grundbuch ist kein Wegerecht eingetragen. Nach einer Woche möchte man sich den lieben Nachbarn vorstellen und man erfährt, daß es Probleme bzgl. des Wegerechts gibt. Der liebe Nachbar beruft sich auf ein Gewohnheitsrecht, er hätte schon mit den Vorbesitzern Ärger bzgl. des Wegerechts gehabt. Er hätte sein Wegerecht nur nicht im Grundbuch eintragen lassen. Er besitzt zu seinem Grundstück mehrere Eingänge, es ist kein gefangenes Grundstück.
Was tun?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]