Re: Gewährleistung trotz Insolvenz des Bauträgers


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Abgeschickt von Frank Sauer am 17 Mai, 2004 um 16:25:51

Antwort auf: Gewährleistung trotz Insolvenz des Bauträgers von sven am 17 Mai, 2004 um 09:42:50:

Genaues regelt der Bauvertrag zwischen Bauherren und Bauträger. Wenn Sie Glück haben, finden Sie unter dem Paragraphen "Gewährleistung" den Zusatz, dass der Bauträger dem Bauherren die Zuständigkeit für genau diese Fälle überträgt. Dann muss der Handwerker die Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Insolvenz des Bauträgers. Um den Druck zu erhöhen bleibt der Weg der sog. Ablehnungsandrohung.

Gruss FS


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