Re: Wie lange ist eine Duldung gültig?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von tiquakey am 22 August, 2007 um 15:45:50

Antwort auf: Re: Wie lange ist eine Duldung gültig? von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 17:01:21:

Das heißt dann, wenn ich dann an der geduldeten Anlage Erneurungsarbeiten durchführen ( die sehr erheblich sind, das Bauvolumen verdoppelt sich ), ich mich nciht darauf berufen kann, dass der alte Bau geduldet worden ist. Wenn dann kein Teilpriveligierungstatbestand des § 35 IV eingreift ist eine Abrissverfügung gegen die Erneuerungsarbeiten rechtmäßig? Wäre dann nciht ein Rückbau angemessen statt ein Abriss oder kann ich mich da nur darauf berufen, wenn sich das Grundstück im Geltungsbbereich eines Bebauungsplans befindet ?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]