Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 August, 2007 um 19:27:39
Antwort auf: ja oder nein? von Alfred am 21 August, 2007 um 10:25:51:
: Ich bitte um fachliche Antwort:
: Handelt es sich bei einem Kleintierstall, L= 4m, H=2m, T= 0,8m, aus Holz/Drahtgeflecht/Blechdach, seit 6 Jahren am gleichen Ort stehend, um eine bauliche Anlage, für die die Bauordnung Bayern gilt?
Art. 2 BayBO
"(1) 1 Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. [...]"
also ja!
Jetzt fragt sich nur, ob man für den Stall eine Baugenehmigung braucht ... ???