Abgeschickt von like am 20 August, 2007 um 20:43:28:
Wie ist denn das, wenn ein Landwirt eine Reithalle im Außenbereich genehmigt kriegt (reicht dafür eine Pferdehaltung mit 3 - 5 Pferden?) und das Gebäude später samt Gelände an einen Nichtlandwirt verkaufen / teilveräußern will? Der neue Besitzer / Miteigentümer wäre ja nicht mehr der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen? Was macht die Baurechtsbehörde dann?