Re: Bebauungsplan - für wen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 16 Juni, 2007 um 19:13:23

Antwort auf: Bebauungsplan - für wen? von Marcus und noch einige am 16 Juni, 2007 um 13:01:54:

: Hallo, wir (Anwohner an einer Straße einer kleinen Gemeine in Bayern) dürften ein größeres Problem haben. Unsere Straße ist seit fast 30 Jahren bebaut. Durch eine Zufall sind wir nun darauf gekommen, dass es für diese unsere Straße ein Bebauungsplan gibt. Den Bau von Garagen, Gartenhäuser, Carports usw. haben wir untereinander geregelt, teilweise nach der Bauordnung Bayern errichtet, teilweise sogar "genehmigen" lassen.
: Nun unsere Fragen:
: -Wieso weiß niemand (Eigentümer) über einen Bebauungsplan bescheid?
: -Was ist ein gültiger Bebauungsplan, und wie kann man sowas neutral nachprüfen?
: -Woher bekommt man einen Bebauungsplan?
: -Welche Folgen können auf uns zukommen?

Dass Sie nichts von dem Bebauungsplan wissen, dürfte in erster Linie daran liegen, dass Sie nicht danach gefragt haben. Bebauungspläne werden im Rahmen des Verfahrens mehrfach öffentlich bekannt gemacht und für jedermann zugänglich offengelegt. Sie können ihn jederzeit bei der Gemeinde einsehen und dort auch gegen Kostenerstattung Kopien machen lassen.

Rechtskräftig und damit gültig wird ein Bebauungsplan mit einem sog. Satzungsbeschluss des Rates. Ob sich eine gerichtliche Prüfung eines Bebauungsplanes lohnt, sollte davon abhängig gemacht werden, inwiewiet sich nach einer Aufhebung die baurechtliche Situation überhaupt verbessert. Es kann auch sein, dass es ohne Bebauungsplan schwieriger wird, etwas zu bauen.

Sollten die Garagen, Gartenhäuser, Carports usw. dem geltenden Baurecht entsprechen aber nicht genehmigt sein, handelt es sich um Schwarzbauten, die "nur" formal dem Baurecht widersprechen. Dem könnte durch eine Baugenehmigung abgeholfen werden. Wenn die Gebäude nicht nur nicht genehmigt sind sondern auch dem geltenden Baurecht widersprechen und weder mit Ausnahmen noch mit Befreiungen genehmigt werden können, wird bei bekannt werden des Verstosses eine Nutzungsuntersagung oder vielleicht sogar eine Beseitigungsanordnung die Folge sein.

Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines einzelnen Gebäudes kann konkret dafür die baurechtliche Situation geprüft und daraus das beste weitere Vorgehen entwickelt werden.

Weitere Informationen über die Auswirkungen von Schwarzbauten finden Sie auch unter http://nrw-baurecht.de/baurecht/schwarzbau.htm



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